Allgemeine Geschäftsbedingungen
​​​​der Halfway There Performance GmbH
(nachfolgend “HTP” genannt) Stand: 15.12.2024

Geltungsbereich/Vertragsabschluss

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen, sowie Waren- und Dienstleistungsverträgen zwischen der Halfway There Performance GmbH, mit Sitz Uhlenflucht 8 in 33689 Bielefeld und seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung oder anderer Dienstleistungen zur Teilnahme an Gruppentrainings oder Personal Training (in Gruppen oder als Einzelperson) berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. 

§1 Vertrag

1.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das angebotene Fitnesstraining, welches durch den Veranstalter Halfway There Performance GmbH, Uhlenflucht 8 in 33689 Bielefeld (nachfolgend HTP genannt), sowie durch die von ihm beauftragten Coaches durchgeführt wird. 

1.2 Mitglied

Mitglied sind das Mitglied und HTP. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit Vertragsabschluss. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht. 

1.3 Veranstaltungsort

Alle Kurse finden grundsätzlich innerhalb der durch die HTP ausgewiesenen Flächen innerhalb des Gebäudes an der Uhlenflucht 8 in 33689 Bielefeld statt. Darüber hinaus kann die Nutzung von öffentlich zugänglichen asphaltierten Straßen oder Wanderwegen Bestandteil des Trainings sein. Die jeweiligen Öffnungs- und Trainingszeiten sind auf der Webseite www.crossfitsennestadt.de ersichtlich. Bei Abweichungen des Trainingsortes wird dieses rechtzeitig auf der Webseite und/oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

1.4 Vertragslaufzeit- und Verlängerung

Der Vertrag wird über den in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um 4 Wochen, falls er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. 

1.5 Vertragskündigung

Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt im Anschluss an die Erstlaufzeit für beide Seiten 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der HTP einzureichen. Ein entsprechendes Onlineformular ist auf der Homepage zu finden: go.crossfitsennestadt.de/member-formulare/. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, wird der Vertrag unbefristet fortgesetzt. 

HTP behält sich vor, Mitgliedschaften zu kündigen, sollte mehrfach ein ungerechtfertigter Zahlungsverzug entstehen oder gegen die Hausordnung verstoßen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

1.6 Pausierung / on-Hold

Nur zulässig für Mitgliedschaften nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, somit ausgenommen bei 10er Karten oder Personal Trainings. Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als 4 Wochen infolge von z.B. Krankheit, Schwangerschaft oder arbeitsbedingte Abwesenheit (beispielhafte Aufzählung) kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung aus Kulanz stillgelegt werden. Der Antrag auf Pausierung ist via offiziellem online Formular unter go.crossfitsennestadt.de/member-formulare/ innerhalb von 2 Wochen vor Beginn bzw. spätestens mit Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen. Es kann keine rückwirkende Pausierung gewährt werden. Die Pausierung wird erst nach einem persönlichen Gespräch oder Telefonat bestätigt. Für eine gewährte Pausierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro pro 4 Wochen an, danach 10,00 Euro pro weiterer Woche. 

1.7 Anpassung der Mitgliedschaft

Ein Up- bzw. Downgrade der Mitgliedschaft kann jederzeit zum Folgemonat erfolgen. Ein Upgrade ist der Wechsel in einen Vertrag mit einer höheren Anzahl an Trainings Sessions. 

Ein Downgrade ist der Wechsel in einen Vertrag mit einer geringeren Anzahl an Trainings Sessions. Der Antrag auf Up-/Downgrade ist via offiziellem online Formular unter go.crossfitsennestadt.de/member-formulare/ innerhalb von 2 Wochen vor Beginn der Anpassung zu stellen.

1.8 Verzug Mitgliedsbeitrag

Bei einem Zahlungsverzug oder einer Bankrücklastschrift kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu 20,00 Euro erhoben werden. Als Zahlungsverzug gilt ein Zahlungseingang später als 3 Werktage nach dem ursprünglichen Zahlungstermin. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Zahlungen schuldhaft in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Betrag sofort fällig. 

1.9 Übertragbarkeit

Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit HTP und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei HTP sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet HTP einmalig 50,00 Euro.

Die Übertragbarkeit anderer Leistungen der HTP ist ausgeschlossen.

1.10 Inflationsausgleich

Nach der Erstlaufzeit kann die HTP eine Beitragsanpassung um 1,5% jährlich (Betriebskostenanpassung) durchführen. Die Erhöhung übersteigt dabei niemals den aktuellen Tarif.

§2 Nutzungsvereinbarung

2.1 Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft; DropIn oder eine Session-Karte berechtigen zur Teilnahme an den Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.

2.2 Teilnahme am Kursangebot

Für eine sichere Teilnahme an den Kursangeboten von HTP ist jedes Mitglied (auch 10er-Karte oder Firmenfitness Anbieter) verpflichtet (nicht Yoga & CrossFit Kids/Teens, DropIn), die angebotenen Einsteigerkurse (sog. „Elements Course“) zu absolvieren. Mitglieder, die bereits über eine ausreichende Sporterfahrung verfügen, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Coaches, die Einsteigerkurse überspringen. Losgelöst von den Kursen findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt.

Der Veranstaltungsort kann mit einer entsprechenden Mitgliedschaft auch außerhalb des Gruppentrainings (sog. Open Gym) genutzt werden, um an den Ausführungen der zum Training verwendeten Übungen zu arbeiten. Für sämtliche selbstverschuldeten Beschädigungen an der Trainingsausstattung haftet das Mitglied. Da das Training im Open Gym freiwillig und eigenständig vom Mitglied genutzt wird, ist eine Haftung der HTP ausgeschlossen.

2.3 Anmeldung zur Trainings Session

Zur Nutzung der Trainings Session ist die Anmeldung bei der von uns verwendeten HTP Managementsoftware eines Drittanbieters erforderlich. 

Über verschiedene Vertragsmodelle können unterschiedliche Anzahl an Trainings Sessions pro Woche erworben werden. Diese können flexibel im laufenden Monat genutzt werden, sind aber nicht in den  nächsten Monat übertragbar. Die Trainings Sessions werden über ein Buchungssystem verwaltet. Der Mitglied kann sich für eine Trainings Session pro Tag anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind das Mobility- und Yoga Kursangebote oder Special Events. 

2.4

Für die Teilnahme ist die vorherige Buchung/Anmeldung des Trainings Sessions zwingend erforderlich. Bis zu einem Zeitpunkt von 2 Stunden vor Trainingsbeginn kann das Mitglied sich beliebig häufig an- und abmelden. Anschließend ist nur noch eine Anmeldung, jedoch keine Abmeldung mehr möglich. Ist das Mitglied zu einer Trainings Session angemeldet und erscheint nicht, verfällt sein Anspruch auf die Verwendung dieser Session. 

Die HTP behält sich vor, bei einer Mitgliederanzahl von weniger als fünf angemeldeten Personen, das angebotene Fitnesstraining zu verschieben oder abzusagen. Die bereits eingebuchten Mitglieder werden in diesem Fall rechtzeitig informiert.  

2.5

Alle Trainings Sessions werden auf der Internetseite www.crossfitsennestadt.de bzw. über die HTP Managementsoftware eines Drittanbieters aktuell bekannt gegeben. Weiterhin behält sich HTP vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 12 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch elektronischen und/oder analogen Aushang mitgeteilt.

§3 Mitgliedschaften

Bei einem Elements Kurs kann ein Mitglied die Elements Technik Sessions des aktuellen CrossFit Sennestadt Onboardings nutzen.

Bei einem OnBoarding-Programm kann ein Mitglied nach Abschluss des Elements Kurses bis zu 3x pro Woche das aktuelle CrossFit Class Angebot nutzen. Zudem erhält der Mitglied Zugriff auf eine Lernplattform und kann darüber hinaus das aktuelle Mobility- und Yoga-Kursangebot frei nutzen.

Bei einer Group Class Coaching – Mitgliedschaft kann das Mitglied das aktuelle CrossFit Class Angebot nutzen. Die Anzahl der Sessions richtet sich nach der Option bei Vertragsabschluss. Zudem erhält der Mitglied Zugriff auf eine Plattform mit Online- Workouts und kann darüber hinaus das aktuelle Mobility- und Yoga-Kursangebot frei nutzen.

Bei einer Group Class & Nutrition Coaching – Mitgliedschaft kann das Mitglied das aktuelle CrossFit Class Angebot nutzen. Die Anzahl der Sessions richtet sich nach der Option bei Vertragsabschluss. Das Mitglied erhält das Nutrition Angebot,einen wöchentlichen Check-In und monatliche Coaching Meetings, bei dem individuelle Schritte besprochen werden können. Zudem erhält das Mitglied Zugriff auf eine Plattform mit Online- Workouts und kann darüber hinaus das aktuelle Mobility- und Yoga-Kursangebot frei nutzen.

Bei einer Group Class Coaching – Performance kann das Mitglied bis zu 6x pro Woche das aktuelle CrossFit Class Angebot nutzen und bekommt zusätzlich einen individuellen Trainingsplan, durch einen unserer Coaches  via Coach Rx App, der gemäß von HTP definierten Zeiten zu nutzen ist.

Bei einem Partner-Programm kann das Mitglied bis zu 6x pro Woche das aktuelle CrossFit Class Angebot nutzen. Zudem erhält der Mitglied Zugriff auf eine Plattform mit Online- Workouts und kann darüber hinaus das aktuelle Mobility- und Yoga-Kursangebot frei nutzen.

Bei einer Remote-Mitgliedschaft bekommt der Mitglied einen ausschließlich individuellen Trainingsplan via Coach Rx App, der gemäß von HTP definierten Zeiten zu nutzen ist. Die Remote-Mitgliedschaft erlaubt keine Nutzung der anderen Kursangebote.

Bei einer CrossFit-Kids/Teens-Mitgliedschaft kann das Mitglied bis zu 2x pro Woche das aktuelle CrossFit-Kids/Teens-Kursangebot nutzen.

Bei einer Firmenfitness Mitgliedschaft kann das Mitglied das aktuelle CrossFit-Class Angebot nutzen. Dafür wird der Abschluss des Elements Kurses vorausgesetzt. Zudem erhält das Mitglied Zugriff auf eine Plattform mit Online- Workouts. Darüber hinaus haben  Firmenfitness Mitglieder die Möglichkeit nachfolgende Angebote separat und individuell zu buchen:

  • das Mobility- und Yoga-Kursangebot für 5€/Session 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Drittanbieter, welcher mit der HTP Managementsoftware verbunden ist. Das Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft die Wahl zwischen einem wöchentlichen und monatlichen Zahlungstermin. Bei einer wöchentlichen SEPA-Lastschrift fällt der Zahlungstermin auf den Montag jeder Woche. Tritt ein Mitglied an einem beliebigen Tag ein, so wird der Beitrag bis zum folgenden Montag anteilig berechnet und sofort eingezogen. Bei einer monatlichen SEPA-Lastschrift fällt der Zahlungstermin auf den 1. oder 15. eines jeden Monats. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, so wird der fällige Betrag zum nächsten Werktag eingezogen. Tritt ein Mitglied an einem beliebigen Tag ein, so wird der Beitrag bis zum folgenden 1. oder 15. des Folgemonats anteilig berechnet und sofort eingezogen.

§5 Hausordnung

  • Mit allen Einrichtungsgegenständen und Trainingsgeräten ist sorgsam umzugehen.
  • Trainingsgeräte sind nach deren Nutzung an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind dem Personal sofort zu melden.
  • Vorsätzliche und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.
  • Das Betreten der Trainingsfläche ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet.
  • Das Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel am Veranstaltungsort ist untersagt.

Die Hausordnung ist für Mitglieder und Gäste bindend.

Die Nichteinhaltung der Hausordnung kann zum Nutzungsausschluss führen.

§6 Risikobelehrung, Haftung

6.1 Risikobelehrung

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren der im Rahmen des Fitnesstrainings benutzten Geräte sowie die körperlichen, gesundheitlichen und sonstigen Gefahren bewusst. Diese Gefahren können vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

6.2 Gesundheit

Da es sich bei uns um ein hochintensives leistungsorientiertes Training handelt, empfiehlt HTP allen Personen, die die Leistungen von HTP nutzen wollen, ihre Sporteignung überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen. HTP übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds.

6.3 Haftung

Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten der HTP zurückzuführen. Die HTP haftet für vom Personal ausgehendes grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten.

§7 Datenschutz

6.1 personenbezogene Daten

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass HTP personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfung Zwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.

6.2 Fotografie/Video-Freigabe

Während Events oder Trainings Sessions behält sich HTP das Recht vor, das Mitglied zu fotografieren und/oder zu filmen. Der Unterzeichner stimmt dem freien Gebrauch der Fotos oder Videos ohne Vergütung zu. Der Unterzeichner hat das Recht, dieser Freigabe schriftlich zu widersprechen.

6.3 Datenschutzbestimmungen

Darüber hinaus gelten die aktuellen Datenschutzbedingungen zu finden unter www.crossfitsennestadt.de/datenschutz

§7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

Das Mitglied ist verpflichtet, den Veranstalter von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch das Mitglied nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannten Kontaktdaten weiterhin als gültig.

§8 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichtet sich das Mitglied, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten und den sonstigen Zielen des Mitglieds möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.